Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
Bundesrecht
Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SGB I
Gliederungs-Nr.: 860-1
Normtyp: Gesetz

Sozialgesetzbuch (SGB)
Erstes Buch (I)
Allgemeiner Teil

Vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015) (1)  (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408)

Inhaltsübersicht * §§
  
Erster Abschnitt  
Aufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte  
  
Aufgaben des Sozialgesetzbuches1
Soziale Rechte2
Bildungs- und Arbeitsförderung3
Sozialversicherung4
Soziale Entschädigung5
Minderung des Familienaufwands6
Zuschuss für eine angemessene Wohnung7
Kinder- und Jugendhilfe 8
Sozialhilfe9
Teilhabe behinderter Menschen10
  
Zweiter Abschnitt  
Einweisungsvorschriften  
  
Erster Titel  
Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger  
  
Leistungsarten11
Leistungsträger12
Aufklärung13
Beratung14
Auskunft15
Antragstellung16
Ausführung der Sozialleistungen17
  
Zweiter Titel  
Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger  
  
Leistungen der Ausbildungsförderung18
Leistungen der Arbeitsförderung19
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende19a
Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand19b
(aufgehoben)20
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung21
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung21a
Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen21b
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung22
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte23
Leistungen der Sozialen Entschädigung24
Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe25
Wohngeld26
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 27
Leistungen der Sozialhilfe28
Leistungen der Eingliederungshilfe28a
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen29
  
Dritter Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuches  
  
Erster Titel  
Allgemeine Grundsätze  
  
Geltungsbereich30
Vorbehalt des Gesetzes31
Verbot nachteiliger Vereinbarungen32
Ausgestaltung von Rechten und Pflichten33
Altersabhängige Rechte und Pflichten33a
Lebenspartnerschaften33b
Benachteiligungsverbot33c
Begrenzung von Rechten und Pflichten34
Sozialgeheimnis35
Handlungsfähigkeit36
Elektronische Kommunikation36a
Vorbehalt abweichender Regelungen37
  
Zweiter Titel  
Grundsätze des Leistungsrechts  
  
Rechtsanspruch38
Ermessensleistungen39
Entstehen der Ansprüche40
Fälligkeit41
Vorschüsse42
Vorläufige Leistungen43
Verzinsung44
Verjährung45
Verzicht46
Auszahlung von Geldleistungen47
Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht48
Auszahlung bei Unterbringung49
Überleitung bei Unterbringung50
Aufrechnung51
Verrechnung52
Übertragung und Verpfändung53
Pfändung54
(weggefallen)55
Sonderrechtsnachfolge56
Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers57
Vererbung58
Ausschluss der Rechtsnachfolge59
  
Dritter Titel  
Mitwirkung des Leistungsberechtigten  
  
Angabe von Tatsachen60
Persönliches Erscheinen61
Untersuchungen62
Heilbehandlung63
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben64
Grenzen der Mitwirkung65
Aufwendungsersatz65a
Folgen fehlender Mitwirkung66
Nachholung der Mitwirkung67
  
Vierter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Besondere Teile dieses Gesetzbuches68
Stadtstaaten-Klausel69
Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht70
Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung71
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts72
(1) Red. Anm.:

Artikel I des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015); Artikel II ist hier nicht wiedergegeben.

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel II § 21 des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015) werden die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.

* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SGB I - Sozialgesetzbuch, Erstes Buch/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)