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Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft
Landesrecht Hamburg
Titel: Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: UAusschG,HH
Gliederungs-Nr.: 1101-6
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft

Vom 27. August 1997 (HmbGVBl. S. 427)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 379)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Aufgabe und Zulässigkeit1
Einsetzung2
Untersuchungsauftrag3
Auflösung, Aussetzung, Einstellung4
Zusammensetzung5
Stellvertretende Mitglieder6
Ausscheiden von Mitgliedern, Ruhen der Mitgliedschaft7
Konstituierende Sitzung8
Vorsitz und Schriftführung9
Einberufung der Sitzung, Beschlussfähigkeit und -fassung10
Öffentlichkeit11
Ordnungsgewalt12
Sitzungsprotokoll13
Unterausschüsse14
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und Gruppen15
Arbeitsstab16
Beweiserhebung17
Vorlage von Unterlagen und Auskunft18
Betroffene19
Zeuginnen und Zeugen20
Zeugenaussage21
Belehrung22
Vernehmung23
Vereidigung24
Zwangsmittel25
Sachverständige26
Rechts- und Amtshilfe27
Urkunden, Augenschein28
Verschwiegenheitspflicht29
Einsicht in Unterlagen und Auskunft30
Weitergabe von Unterlagen30a
Bericht31
Kosten und Auslagen32
Gerichtliches Verfahren33
Rechtsnachfolge34
Ergänzende Vorschriften35
Besondere Anwendung von Minderheitsrechten für die Dauer der 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft35a


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/UAusschG,HH - Untersuchungsausschussgesetz/
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