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Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbJAG
Gliederungs-Nr.: 3011-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz

Vom 11. Juni 2003 (HmbGVBl. S. 156)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 656)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Inhaltsverzeichnis §§
  
TEIL 1  
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN  
  
Aufgaben der juristischen Ausbildung1
Ausbildungsgang und Prüfungen2
  
TEIL 2  
STUDIUM UND ERSTE PRÜFUNG  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Studienzeiten3
Zwischenprüfung4
Praktische Studienzeiten5
Zweck der ersten Prüfung6
Bewertung der Prüfungsleistungen7
Durchführung der ersten Prüfung8
  
Zweiter Abschnitt  
Die staatliche Pflichtfachprüfung  
  
Leitung des Prüfungsamtes9
Mitglieder des Prüfungsamtes10
Dauer der Berufung11
Prüfungsgegenstände12
Zulassungsvoraussetzungen13
Zulassungsantrag14
Aufsichtsarbeiten15
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten16
Bewertung der Aufsichtsarbeiten17
Zulassung zur mündlichen Prüfung18
Allgemeine Vorschriften zur mündlichen Prüfung19
Inhalt und Gang der mündlichen Prüfung20
Bewertung der mündlichen Prüfung21
Staatliche Endnote22
Niederschrift23
Täuschung24
Rücktritt25
Freiversuch26
Notenverbesserung27
Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung28
Einsicht in die Prüfungsakten29
  
Dritter Abschnitt  
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung  
  
Allgemeine Vorschriften zur Schwerpunktbereichsprüfung30
Schwerpunktbereiche31
Prüfungsleistungen32
Universitäre Endnote33
Prüfungsbescheinigung34
  
Vierter Abschnitt  
Gesamtnote der ersten Prüfung  
  
Zeugnis35
  
TEIL 3  
VORBEREITUNGSDIENST  
  
Aufnahme36
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis37
Nebentätigkeit37a
Ziele und Grundsätze38
Leitung der Ausbildung39
Dauer und Einteilung40
Ableistung in Teilzeit40a
Pflichtstationen41
Wahlstationen und Schwerpunktbereich42
Stationsfolge43
Zuweisung zu den Ausbildungsstellen44
Ausbildung in anderen Bezirken45
Arbeitsgemeinschaften46
Ausbildungslehrgänge47
Stationszeugnisse48
Ergänzungsvorbereitungsdienst48a
  
TEIL 4  
SCHLUSSVORSCHRIFTEN  
  
Übergangsregelungen49
In-Kraft-Treten50


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbJAG,HH - Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz/
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