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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbgG - Abgeordnetengesetz/§ 1, Abschnitt 1 - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag/
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§ 1 AbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 1 AbgG – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbgG - Abgeordnetengesetz/§ 1, Abschnitt 1 - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag/
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