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  • § 10 AzUVO, Feststehende Arbeitszeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.01.2006

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 11 AzUVO, Pausen, Ruhezeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 25.09.2009

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 12 AzUVO, Funktionszeit, Dienstleistungsabend

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.01.2011

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 13 AzUVO, Abweichende Arbeitszeitregelungen

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 25.09.2009

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 14 AzUVO, Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 25.09.2009

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 15 AzUVO, Telearbeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 25.09.2009

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 16 AzUVO, Beamtinnen und Beamte der Polizei, des Strafvollzugsdienstes und des...

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 08.01.2022

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 17 AzUVO, Sonderregelungen für jugendliche Polizeibeamtinnen und -beamte

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 05.12.2015

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...

  • § 18 AzUVO, Beamtete Lehrkräfte

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.01.2006

    2. ABSCHNITT – Arbeitszeit → 2. Unterabschnitt – Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Titel: Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den ...