Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/AbgabenG,HH - Abgabengesetz/
Dokument
§ 2 AbgabenG
Hamburgisches Abgabengesetz
Hamburgisches Abgabengesetz
Landesrecht Hamburg
§ 2 AbgabenG
(1) Soweit nichtsteuerliche öffentlich-rechtliche Abgaben, die der Landesgesetzgebung unterliegen, von Landesfinanzbehörden verwaltet werden, sind die nachstehenden und die zu ihrer Durchführung ergangenen Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden:
- 1.von der Abgabenordnung, soweit die Vorschriften nicht für ausdrücklich genannte Steuerarten besondere Regelungen enthalten, §§ 4 bis 15, § 32, §§ 33 bis 49, §§ 78 bis 133, §§ 218 bis 248, §§ 249 bis 346, § 347, §§ 349 bis 351, §§ 354 bis 366, § 368;
- 2.
- 3.
(2) Die für Abgaben der in Absatz 1 genannten Art im Übrigen geltenden gesetzlichen Vorschriften sind ergänzend anzuwenden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/AbgabenG,HH - Abgabengesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170141,3,19760101
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170141,3,19760101
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.