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Hamburgisches Abgeordnetengesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH
Gliederungs-Nr.: 1101-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Abgeordnetengesetz

Vom 21. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 141)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Februar 2024 (HmbGVBl. S. 37)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Leistungen an die Mitglieder der Bürgerschaft  
  
Mandat1
Entgelt2
Aufwandsentschädigung3
Inflationsausgleich für Mitarbeitende der Abgeordneten3a
Sitzungsgeld und Kinderbetreuungspauschale4
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung5
Unfallversicherung6
Unterstützungen7
Mandat und Beruf8
  
Zweiter Abschnitt  
Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen  
  
Übergangsgeld und Übergangshilfe9
Beteiligung der Mitglieder an Versorgungsleistungen10
Altersentschädigung11
Gesundheitsschäden12
Abfindung13
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene14
Hinterbliebenenversorgung15
  
Dritter Abschnitt  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen  
  
Anrechnung mehrerer Einkünfte aus öffentlichen Kassen16
Anrechnung mehrerer Versorgungsansprüche17
  
Vierter Abschnitt  
Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Bürgerschaft  
  
Beamtinnen und Beamte mit einem mit dem Mandat nicht vereinbaren Amt, Wahlrecht18
Richterinnen und Richter19
Angestellte des öffentlichen Dienstes mit einer mit dem Mandat nicht vereinbaren Beschäftigung20
  
Fünfter Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Bericht und Beschlussfassung über die Angemessenheit der Leistungen21
Beginn und Ende der Ansprüche22
Leistungsausschluss23
Zahlungsvorschriften24
Verzicht, Übertragbarkeit25
  
Sechster Abschnitt  
Unabhängigkeit der Mitglieder  
  
Verhaltensregeln26
  
Siebter Abschnitt  
Übergangsregelungen  
  
Übergangsregelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richterinnen und Richter27
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes28
Zeiten der Mitgliedschaft vor In-Kraft-Treten des Gesetzes29
Übergangsregelung zu der ab dem Beginn der 21. Wahlperiode geänderten Altersgrenze für den Bezug der Altersentschädigung29a
Übergangsregelung zu der ab Beginn der 22. Wahlperiode geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1 für den Bezug der Altersentschädigung29b
Übergangsregelung zur ab Beginn der 22. Wahlperiode geltenden Neufassung des § 11 Absatz 2 Satz 329c
Übergangsregelung zu der ab dem 1. Juni 2022 geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1, den geänderten Erhöhungsfaktoren nach § 2 Absatz 2 sowie den geänderten Regelungen in § 10 Absatz 1 zur Beteiligung der Mitglieder an Versorgungsleistungen und § 11 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 zur Altersentschädigung29d
In-Kraft-Treten30


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/AbgG,HH - Abgeordnetengesetz/
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