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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- GebrMG - Gebrauchsmustergesetz
Aktueller Ordner
- Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) Bundesrecht
- § 1 GebrMG, Definition; Voraussetzungen des Schutzes
- § 2 GebrMG, Nicht geschützte Gebrauchsmuster
- § 3 GebrMG, Neues und gewerblich anwendbares Gebrauchsmuster
- § 4 GebrMG, Erfordernisse der Anmeldung
- § 4a GebrMG, Nicht in deutscher Sprache abgefasste Anmeldung
- § 4b GebrMG, Frist zur Übersetzung
- § 5 GebrMG, Frühere Nachsuchung eines Patents
- § 6 GebrMG, Prioritätsrecht
- § 6a GebrMG, Ausstellungspriorität
- § 7 GebrMG, Ermittlungen des Patentgerichts
- § 8 GebrMG, Register für Gebrauchsmuster
- § 9 GebrMG, Geheime Gebrauchsmuster
- § 10 GebrMG, Gebrauchsmusterstelle
- § 11 GebrMG, Wirkung der Eintragung
- § 12 GebrMG, Wirkung des Gebrauchsmusters
- § 12a GebrMG, Schutzbereich des Gebrauchsmusters
- § 13 GebrMG, Begründung des Gebrauchsmusterschutzes
- § 14 GebrMG, Später angemeldetes Patent
- § 15 GebrMG, Löschungsanspruch
- § 16 GebrMG, Löschungsantrag
- § 17 GebrMG, Löschungsverfahren
- § 18 GebrMG, Beschwerde
- § 19 GebrMG, Wirkung auf einen Rechtsstreit
- § 20 GebrMG, Zwangslizenz
- § 21 GebrMG, Anwendung von Vorschriften des Patentgesetzes
- § 22 GebrMG, Übertragbarkeit des Rechts
- § 23 GebrMG, Schutzdauer
- § 24 GebrMG, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch
- § 24a GebrMG, Anspruch auf Vernichtung, Rückruf oder Entfernen
- § 24b GebrMG, Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg
- § 24c GebrMG, Anspruch auf Vorlage von Urkunden und Unterlagen oder Besichtigung einer Sache
- § 24d GebrMG, Anspruch auf Vorlage von Unterlagen im besonderen Fall
- § 24e GebrMG, Öffentliche Bekanntmachung des Urteils
- § 24f GebrMG, Verjährung
- § 24g GebrMG, Anderweitige gesetzliche Ansprüche
- § 25 GebrMG, Strafvorschriften
- § 25a GebrMG, Beschlagnahme
- § 25b GebrMG
- § 26 GebrMG, Herabsetzung des Streitwerts
- § 26a GebrMG
- § 27 GebrMG, Gebrauchsmusterstreitsachen
- § 28 GebrMG, Inlandsvertreter
- § 29 GebrMG
- § 30 GebrMG, Gebrauchsmusterberühmung
- § 31 GebrMG, Entsprechende Anwendung des Artikels 229 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerliche...