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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/UVPG-Bln,BE - Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung/
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§ 9 UVPG-Bln
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln)
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln)
Landesrecht Berlin
§ 9 UVPG-Bln – Änderung der Bauordnung für Berlin
Die Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 64 wird wie folgt geändert:
- a)
Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
"Die durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung ermittelten, beschriebenen und bewerteten Umweltauswirkungen sind nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen."
- b)
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 2.
§ 65 wird wie folgt geändert:
- a)
Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
"§ 64 Satz 2 gilt entsprechend."
- b)
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/UVPG-Bln,BE - Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung/
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