Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/StiftG Bln,BE - Stiftungsgesetz/
Dokument
§ 2 StiftG Bln
Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln)
Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln)
Landesrecht Berlin
§ 2 StiftG Bln
(1) Die zur Entstehung einer Stiftung nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderliche Anerkennung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Justiz. Sie ist Aufsichtsbehörde im Sinne dieses Gesetzes und trifft auch die in § 87 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Entscheidungen.
(2) Die Entstehung und die Aufhebung einer Stiftung sind von der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen. Bei der Entstehung einer Stiftung umfasst die Veröffentlichung auch die Angabe des Stiftungszwecks.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/StiftG Bln,BE - Stiftungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145344,3
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145344,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.