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Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KSVG
Gliederungs-Nr.: 8253-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
(Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)

Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705)

Zuletzt geändert durch Artikel 5a des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101; 2024 I Nr. 101a)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten  
  
Erstes Kapitel  
Kreis der versicherten Personen  
  
Erster Abschnitt  
Umfang der Versicherungspflicht  
  
Versicherter Personenkreis1
Künstler/Publizist2
  
Zweiter Abschnitt  
Ausnahmen von der Versicherungspflicht  
  
Erster Unterabschnitt  
Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes  
  
Geringfügigkeit des Arbeitseinkommens3
Vorrangversicherung in der Rentenversicherung4
Vorrangversicherung in der Krankenversicherung5
  
Zweiter Unterabschnitt  
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag  
  
Private Krankenversicherung6
Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze7
Wirkung der Befreiung7a
  
Dritter Abschnitt  
Beginn und Dauer der Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes  
  
Beginn/Dauer der Versicherungspflicht8
Verlegung des Tätigkeitsortes8a
  
Vierter Abschnitt  
Kündigungsrecht  
  
Kündigungsrecht9
  
Zweites Kapitel  
Beitragszuschuss der Künstlersozialkasse  
  
Krankenversicherung10
Pflegeversicherung10a
Rücknahme des Festsetzungsbescheids10b
  
Drittes Kapitel  
Auskunfts- und Meldepflichten  
  
Versicherungspflichtige Tätigkeit11
Voraussichtliches Arbeitseinkommen12
Angaben zum Arbeitseinkommen13
  
Viertes Kapitel  
Aufbringung der Mittel  
  
Erster Abschnitt  
Grundsatz  
  
Grundsatz14
  
Zweiter Abschnitt  
Beitragsanteile des Versicherten  
  
Erster Unterabschnitt  
Höhe der Beitragsanteile  
  
Rentenversicherung15
Krankenversicherung/Beitragsrückstand16
Pflegeversicherung16a
  
Zweiter Unterabschnitt  
Beitragsverfahren  
  
Wirkung teilweiser Beitragszahlung17
Tag der Zahlung17a
Säumniszuschlag18
Verjährung19
Jahresabrechnung20
  
Dritter Unterabschnitt  
Erstattungen  
  
Erstattungen21
(weggefallen)22
  
Dritter Abschnitt  
Künstlersozialabgabe  
  
Künstlersozialabgabe23
  
Erster Unterabschnitt  
Personenkreis  
  
Personenkreis24
  
Zweiter Unterabschnitt  
Bestimmungsgrößen  
  
Bemessungsgrundlage25
Vomhundertsatz26
  
Dritter Unterabschnitt  
Melde- und Abgabeverfahren  
  
Melde-/Vorauszahlungspflicht27
Aufzeichnungen28
Auskunftspflicht29
Säumniszuschlag30
Verjährung31
Ausgleichsvereinigung32
  
Vierter Unterabschnitt  
Erstattungen  
  
Erstattungen33
  
Vierter Abschnitt  
Zuschuss des Bundes  
  
Zuschuss des Bundes34
Entlastungszuschuss des Bundes34a
  
Fünftes Kapitel  
Überwachung  
  
Überwachung35
  
Sechstes Kapitel  
Bußgeldvorschriften  
  
Bußgeldvorschriften36
  
Siebtes Kapitel  
Anwendung des Sozialgesetzbuches  
  
Anwendung des Sozialgesetzbuches36a
  
Zweiter Teil  
Durchführung der Künstlersozialversicherung  
  
Zuständigkeit37
Übergang der Rechte und Pflichten37a
Übergang der Beamten-, Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse37b
Beirat38
Widerspruchsbescheid/Ausschüsse39
Verordnungsermächtigung40
(weggefallen)41
Abgesondertes Vermögen42
Haushaltsplan/Kontenrahmen43
Betriebsmittel/Liquiditäts-/Auffüllungssoll44
Verwaltung der Mittel45
Aufsicht46
Aufklärung/Beratung47
(weggefallen)48
  
Dritter Teil  
(weggefallen) 49 bis 51
  
Vierter Teil  
Übergangs- und Schlußvorschriften  
  
Übergangsvorschriften für selbständige Künstler und Publizisten52
Übergangsregelung zur Versicherungsfreiheit53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
Krankenversicherungspflicht56
Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes56a
(weggefallen)57 bis 60
Inkrafttreten61


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/KSVG - Künstlersozialversicherungsgesetz/
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