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Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NHZVO
Gliederungs-Nr.: 22220
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen
(Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)

Vom 12. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 375)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2023 (Nds. GVBl. S. 167)

Aufgrund der Artikel 12 und 18 Abs. 2 und 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21. März/4. April 2019 in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 29. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 51), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2019 (Nds. GVBl. S. 333), wird verordnet:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
  
Zweiter Teil  
Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen  
  
Erster Abschnitt  
Dialogorientiertes Serviceverfahren  
  
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
  
Zweiter Abschnitt  
Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester  
  
Erster Unterabschnitt  
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren  
  
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl für ein Zweitstudium12
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote)13
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote)14
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen)15
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und eines Loses bei Ranggleichheit16
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)17
Teilstudienplätze18
  
Zweiter Unterabschnitt  
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren  
  
Inanspruchnahme von Serviceleistungen19
Frist und Form der Anträge20
Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren21
Quoten22
Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens23
Auswahl nach Härtegesichtspunkten24
Auswahl für ein Zweitstudium25
Auswahl in der Berufsqualifiziertenquote26
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung27
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 22 Abs. 328
Ergänzende Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen29
Ergänzende Bestimmungen bei Ranggleichheit im Rahmen der Quoten nach § 2230
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)31
Studienplatzvergabe in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen32
  
Dritter Unterabschnitt  
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind  
  
Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen33
  
Dritter Abschnitt  
Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester  
  
Studienplatzvergabe für höhere Fachsemesters34
  
Dritter Teil  
Studienplatzvergabe in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen  
  
Studienplatzvergabe in weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen35
  
Vierter Teil  
Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren  
  
Anmeldeverfahren36
  
Fünfter Teil  
Sonstige Verfahrensbestimmungen  
  
Abschluss des Vergabeverfahrens, Losverfahren37
Bescheide38
  
Sechster Teil  
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen  
  
(weggefallen)39
Inkrafttreten40
  
Anlagen  
  
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 4
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NHZVO,NI - Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung/
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