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Treffer 41 - 49 von 3729
  • § 37 ABKG, Löschung der Eintragung

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 22.07.2016

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Erster Abschnitt – Berufsaufgaben, Berufsbezeichnungen Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG ...

  • § 38 ABKG (weggefallen)

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 22.07.2016

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Erster Abschnitt – Berufsaufgaben, Berufsbezeichnungen Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG ...

  • § 39 ABKG, Errichtung

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 15.07.2006

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...

  • § 40 ABKG, Aufgaben der Baukammer

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 22.07.2016

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...

  • § 41 ABKG, Mitglieder

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 22.07.2016

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...

  • § 42 ABKG, Organe

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 15.07.2006

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...

  • § 43 ABKG, Vertreterversammlung

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 15.07.2006

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...

  • § 44 ABKG, Aufgaben der Vertreterversammlung

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 19.03.2021

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...

  • § 45 ABKG, Vorstand

    Normgeber: Berlin,  Gilt ab: 15.07.2006

    ZWEITER TEIL – Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin → Zweiter Abschnitt – Baukammer Titel: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) Normgeber ...