Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: TT-VgG,HB
Gliederungs-Nr.: 63-h-2
Normtyp: Gesetz

Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe
(Tariftreue- und Vergabegesetz)

Vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 55)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Zweck1
Anwendungsbereich2
Auftragswerte3
Mittelstandsförderung, Generalunternehmeraufträge4
  
Abschnitt 2  
Anwendung von Vergaberegelungen  
  
Vergabe von Aufträgen nach Einholung von Vergleichsangeboten5
Vergabe von Bauaufträgen6
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen7
Präqualifikation8
  
Abschnitt 3  
Tätigkeitsspezifisches Mindestentgelt, Tariftreue und Mindestlohn nach Bundesgesetzen sowie deren Kontrolle  
  
Tätigkeitsspezifisches Mindestentgelt9
Tariftreue bei öffentlichen Personennahverkehrsdiensten10
Mindestlohn nach Bundesgesetzen11
Günstigkeitsvereinbarung12
Auftragnehmer-, Nachunternehmer- und Verleihunternehmervereinbarung13
Wertung unangemessen niedriger Angebote14
Nachweise, Angebotsausschluss15
Kontrollen und Sonderkommission16
Sanktionen17
  
Abschnitt 4  
Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien bei der Auftragsvergabe  
  
Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien18
Umweltverträgliche Beschaffung19
  
Abschnitt 5  
Schlussvorschriften  
  
Übergangsregelungen20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten21


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/TT-VgG,HB - Tariftreue- und Vergabegesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.