Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/PresseG,HB - Pressegesetz/
Dokument
§ 19 PresseG
Gesetz über die Presse (Pressegesetz)
Gesetz über die Presse (Pressegesetz)
Landesrecht Bremen
§ 19 PresseG – Beschlagnahme zur Beweissicherung
Auf die Beschlagnahme einzelner Stücke eines Druckwerks zur Sicherung des Beweises sind die §§ 13 bis 18 nicht anzuwenden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/PresseG,HB - Pressegesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=168939,20
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=168939,20
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.