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Aktueller Ordner
- § 21 NAbfG, Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm
- § 22 NAbfG, Verbindlichkeit von Festlegungen in den Abfallwirtschaftsplänen
- § 23 NAbfG, Verbringen von Abfällen in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen
- § 24 NAbfG, Verbringung von Abfällen in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens