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§ 98 II. WoBauG
Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
Bundesrecht

Teil V – Förderung des Wohnungsbaues durch besondere Maßnahmen und Vergünstigungen → Vierter Abschnitt – Steuer- und Gebührenvergünstigungen

Titel: Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: II. WoBauG
Gliederungs-Nr.: 2330-2
Normtyp: Gesetz

§ 98 II. WoBauG

(weggefallen)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/2. WoBauG - Zweites WohnungsbauG/§§ 88 - 98, Teil V - Förderung des Wohnungsbaues durch besondere Maßnahmen und Vergünstigungen/§§ 92 - 98, Vierter Abschnitt - Steuer- und Gebührenvergünstigungen/
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