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Treffer 31 - 39 von 6041
  • § 26 AbgG, Unvereinbarkeit von Arm und Mandat

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2016

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 27 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Diens...

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 28 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 29 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.01.2012

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 30 AbgG, Entlassung

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 31 AbgG, Beförderungsverbot

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 32 AbgG, Beamte auf Zeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 32a AbgG, Professoren

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2016

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 33 AbgG, Angestellte, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines and...

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2016

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...