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§ 24 HmbGleiG
Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbGleiG
Referenz: 2038-1
Abschnitt: Abschnitt 6 – Übergangs- und Schlussvorschriften
 

§ 24 HmbGleiG – Erfahrungsbericht

Der Erfahrungsbericht nach § 4 ist erstmals zum 1. Juli 2017 zu erstellen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbGleiG,HH - Hamburgisches Gleichstellungsgesetz/§§ 22 - 24, Abschnitt 6 - Übergangs- und Schlussvorschriften/
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