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Hamburgisches Seilbahngesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Seilbahngesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: HmbSeilbahnG,HH
Gliederungs-Nr.: 930-5
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Seilbahngesetz

Vom 18. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 101)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Vorschriften und Betrieb einer Seilbahn 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundpflichten3
Genehmigung4
Betriebsleiterbestellung5
Aufnahme des Betriebs6
Mitteilungspflichten7
Widerruf der Genehmigung8
Benutzung öffentlicher Wege9
Baubeschränkungen und Schutzmaßnahmen10
  
Teil 2 
Planfeststellung 
  
Planfeststellung, Plangenehmigung11
Veränderungssperre und Vorkaufsrecht12
Enteignung13
  
Teil 3 
Sicherheitsbauteile und Teilsysteme 
  
Sicherheitsbauteile14
Teilsysteme15
Konformitätsüberwachung16
Anbringen des CE-Konformitätskennzeichens17
Benannte Stellen18
  
Teil 4 
Aufsicht über Seilbahnen 
  
Überwachung und Anordnungsbefugnisse19
  
Teil 5 
Verordnungsermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmung 
  
Verordnungsermächtigungen20
Ordnungswidrigkeiten21
Schlussbestimmung22
  
Teilsysteme einer AnlageAnhang 1


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbSeilbahnG,HH - Hamburgisches Seilbahngesetz/
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