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Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung NRW - BVO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung NRW - BVO NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: BVO NRW
Gliederungs-Nr.: 20320
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen
(Beihilfenverordnung NRW - BVO NRW)

20320

Vom 5. November 2009 (GV. NRW. S. 602)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1441)

Auf Grund des § 77 Absatz 8 des Landesbeamtengesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224) wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Beihilfeberechtigte Personen1
Beihilfefälle2
Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen3
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen4
Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung4a
Gemeinsame Vorschriften für die Behandlungsformen psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie4b
Psychoanalytisch begründete Verfahren4c
Verhaltenstherapie4d
Systemische Therapie4e
Psychosomatische Grundversorgung4f
Neuropsychologische Therapie4g
Komplextherapie, integrierte Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen4h
Soziotherapie4i
Sonstige Heilbehandlungen4j
Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit5
Häusliche Pflege5a
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege5b
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson5c
Vollstationäre Pflege5d
Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes5e
Ambulant betreute Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe5f
Aufwendungen der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 15g
Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen6
Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren6a
Familienorientierte Rehabilitation6b
Sozialmedizinische Nachsorge6c
Rehabilitationssport und Funktionstraining6d
Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen7
Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung8
Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen9
Behandlungs- und Beförderungskosten im Ausland; Auslandskrankenversicherung10
Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen11
Bemessung der Beihilfen12
Kostendämpfungspauschale12a
Verfahren13
Zahlung von Beihilfen in Todesfällen14
Belastungsgrenze15
Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts16
Personenbezogene Bezeichnungen17
Übergangsregelungen17a
Inkrafttreten18
  
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen GrundversorgungAnlage 1
Aufwendungen für Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Mittel aus dem Bereich der privaten LebensführungAnlage 2
Aufwendungen für HilfsmittelAnlage 3
Beihilferechtliches Gebührenverzeichnis NRW für HeilpraktikerleistungenAnlage 4
Aufwendungen für Heilbehandlungen durch nichtärztliche Leistungserbringerinnen und LeistungserbringerAnlage 5
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und BehandlungsmethodenAnlage 6
Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen GebührenrechtAnlage 7
Förderwürdige Gesundheits- und PräventionskurseAnlage 8


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BVO NRW,NW - Beihilfenverordnung NRW/
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