Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) 
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AMG
Gliederungs-Nr.: 2121-51-1-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz - AMG) *)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich  
  
Zweck des Gesetzes1
Arzneimittelbegriff2
Stoffbegriff3
Sonstige Begriffsbestimmungen4
Ausnahme vom Anwendungsbereich4a
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien4b
  
Zweiter Abschnitt  
Anforderungen an die Arzneimittel  
  
Verbot bedenklicher Arzneimittel5
Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen6
Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel7
Verbote zum Schutz vor Täuschung8
Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen9
Kennzeichnung10
Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen10a
Packungsbeilage11
Fachinformation11a
Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen12
  
Dritter Abschnitt  
Herstellung von Arzneimitteln  
  
Herstellungserlaubnis13
Entscheidung über die Herstellungserlaubnis14
Sachkenntnis15
Begrenzung der Herstellungserlaubnis16
Fristen für die Erteilung17
Rücknahme, Widerruf, Ruhen18
Verantwortungsbereiche19
Anzeigepflichten20
Geltung für Wirkstoffe und andere Stoffe20a
Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen20b
Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen20c
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen20d
  
Vierter Abschnitt  
Zulassung der Arzneimittel  
  
Zulassungspflicht21
Genehmigung von Gewebezubereitungen21a
Zulassungsunterlagen22
(weggefallen)23
Sachverständigengutachten24
Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers24a
Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz24b
Nachforderungen24c
Allgemeine Verwertungsbefugnis24d
Entscheidung über die Zulassung25
Vorprüfung25a
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren25b
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union25c
Arzneimittelprüfrichtlinien26
Fristen für die Erteilung27
Auflagenbefugnis28
Anzeigepflicht, Neuzulassung29
Rücknahme, Widerruf, Ruhen30
Erlöschen, Verlängerung31
Staatliche Chargenprüfung32
Aufwendungsersatz und Entgelte33
Information der Öffentlichkeit34
Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung35
Ermächtigung für Standardzulassungen36
Genehmigung der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union für das Inverkehrbringen, Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten37
  
Fünfter Abschnitt  
Registrierung von Arzneimitteln  
  
Registrierung homöopathischer Arzneimittel38
Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Verfahrensvorschriften39
Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel39a
Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel39b
Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel39c
Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel39d
  
Sechster Abschnitt  
Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung  
  
Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung40
Allgemeine Voraussetzungen für die klinische Prüfung40a
Besondere Voraussetzungen für die klinische Prüfung40b
Verfahren bei Hinzufügung eines Mitgliedstaates, bei Änderungen sowie bei Bewertungsverfahren40c
Besondere Pflichten des Prüfers, des Sponsors und der zuständigen Bundesoberbehörde40d
Stellungnahme der Ethik-Kommission41
Registrierungsverfahren für Ethik-Kommissionen41a
Verfahrensordnung und Geschäftsverteilungsplan41b
Verordnungsermächtigung41c
Korrekturmaßnahmen42
Datenschutz42a
Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen42b
Inspektionen42c
  
Siebter Abschnitt  
Abgabe von Arzneimitteln  
  
Apothekenpflicht43
Ausnahme von der Apothekenpflicht44
Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht45
Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht46
Vertriebsweg47
Sondervertriebsweg, Nachweispflichten47a
Sondervertriebsweg Diamorphin47b
Verschreibungspflicht48
(weggefallen)49
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln50
Abgabe im Reisegewerbe51
Verbot der Selbstbedienung52
Großhandel mit Arzneimitteln52a
Bereitstellung von Arzneimitteln52b
Arzneimittelvermittlung52c
Anhörung von Sachverständigen53
  
Achter Abschnitt  
Sicherung und Kontrolle der Qualität  
  
Betriebsverordnungen54
Arzneibuch55
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren55a
  
Neunter Abschnitt  
(weggefallen) 56 bis 61
  
Zehnter Abschnitt  
Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken  
  
Organisation62
Stufenplan63
Stufenplanbeauftragter63a
Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung63b
Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung bei Verdachtsfällen von Nebenwirkungen63c
Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte63d
Europäisches Verfahren63e
Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien63f
Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien63g
(weggefallen)63h
Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe63i
Dokumentations- und Meldepflichten der behandelnden Person für nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien63j 
Ausnahmen63k
  
Elfter Abschnitt  
Überwachung  
  
Durchführung der Überwachung64
Probenahme65
Duldungs- und Mitwirkungspflicht66
Allgemeine Anzeigepflicht67
Datenbankgestütztes Informationssystem67a
EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen, EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte, Unterrichtungspflichten67b
Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten68
Maßnahmen der zuständigen Behörden69
  
Zwölfter Abschnitt  
Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz  
  
Anwendung und Vollzug des Gesetzes70
Ausnahmen71
  
Dreizehnter Abschnitt  
Einfuhr und Ausfuhr  
  
Einfuhrerlaubnis72
Zertifikate72a
Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen72b
Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen72c
Verbringungsverbot73
Ausfuhr73a
Mitwirkung von Zolldienststellen74
  
Vierzehnter Abschnitt  
Informationsbeauftragter, Pharmaberater  
  
Informationsbeauftragter74a
Sachkenntnis75
Pflichten76
  
Fünfzehnter Abschnitt  
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen  
  
Zuständige Bundesoberbehörde77
Unabhängigkeit und Transparenz77a
Preise78
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten79
Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen80
Verhältnis zu anderen Gesetzen81
Allgemeine Verwaltungsvorschriften82
Angleichung an das Recht der Europäischen Union83
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen83a
  
Sechzehnter Abschnitt  
Haftung für Arzneimittelschäden  
  
Gefährdungshaftung84
Auskunftsanspruch84a
Mitverschulden85
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung86
Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung87
Höchstbeträge88
Schadensersatz durch Geldrenten89
(weggefallen)90
Weitergehende Haftung91
Unabdingbarkeit92
Mehrere Ersatzpflichtige93
Deckungsvorsorge94
Örtliche Zuständigkeit94a
  
Siebzehnter Abschnitt  
Straf- und Bußgeldvorschriften  
  
Strafvorschriften95
Strafvorschriften96
Bußgeldvorschriften97
Einziehung98
  
Achtzehnter Abschnitt  
Überleitungs- und Übergangsvorschriften  
  
Erster Unterabschnitt  
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts 99 bis 124
  
Zweiter Unterabschnitt  
(weggefallen) 125 und 126
  
Dritter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 127 bis 131
  
Vierter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 132
  
Fünfter Unterabschnitt  
(weggefallen) 133
  
Sechster Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Transfusionsgesetzes 134
  
Siebter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 135
  
Achter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 136
  
Neunter Unterabschnitt  
(weggefallen) 137
  
Zehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 138
  
Elfter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften 139
  
Zwölfter Unterabschnitt  
(weggefallen) 140
  
Dreizehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 141
  
Vierzehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes142
Übergangs- und Bestandsschutzvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen142a
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften142b
  
Fünfzehnter Unterabschnitt  
(weggefallen)143
  
Sechzehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften 144
  
Siebzehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes 145
  
Achtzehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschrift  
  
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften146
  
Neunzehnter Unterabschnitt  
Übergangsvorschrift  
  
Übergangsvorschrift aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften147
  
Zwanzigster Unterabschnitt  
Übergangsvorschrift  
  
Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sowie des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften148
  
Anlage  
  
(zu § 6) Anlage
*)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung

  • der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 S. 67),

  • der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 S. 1),

  • der Richtlinie 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (ABl. EG Nr. L 121 S. 34),

  • der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (ABl. EU Nr. L 33 S. 30),

  • der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. EU Nr. L 102 S. 48),

  • der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (ABl. EU Nr. L 136 S. 85),

  • der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EU Nr. L 136 S. 34) und

  • der Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. EU Nr. L 136 S. 58).

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AMG - Arzneimittelgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)