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Landeswahlordnung (LWO)
Landesrecht Saarland
Titel: Landeswahlordnung (LWO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Landeswahlordnung (LWO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 2021 (Amtsbl. I S. 1239) (1)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Wahlorgane  
  
Landeswahlleiterin, Landeswahlleiter und Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter1
Bildung der Wahlausschüsse2
Tätigkeit der Wahlausschüsse3
Wahlvorsteherin, Wahlvorsteher und Wahlvorstand4
Briefwahlvorsteherin, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand5
Beweglicher Wahlvorstand6
Ehrenämter7
Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld8
  
Zweiter Abschnitt  
Wahlbezirke  
  
Allgemeine Wahlbezirke9
Sonderwahlbezirke10
  
Dritter Abschnitt  
Wählerverzeichnis  
  
Wählerverzeichnis11
Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis12
Benachrichtigung der Wahlberechtigten13
Bekanntmachung und Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis14
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde15
Berichtigung des Wählerverzeichnisses16
Abschluss des Wählerverzeichnisses17
  
Vierter Abschnitt  
Wahlscheine  
  
Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins18
Wahlscheinanträge19
Erteilung von Wahlscheinen, Vermerk im Wählerverzeichnis20
Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen21
  
Fünfter Abschnitt  
Wahlvorschläge  
  
Einreichung der Wahlvorschläge22
Inhalt und Form der Wahlvorschläge23
Zurücknahme von Wahlvorschlägen24
Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge25
Zulassung der Kreiswahlvorschläge26
Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses27
Vorprüfung und Zulassung der Landeswahlvorschläge28
Veröffentlichung der Wahlvorschläge29
  
Sechster Abschnitt  
Wahlvorbereitungen  
  
Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl30
Wahlräume31
Ausstattung der Wahlräume32
Wahlurnen33
Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters34
Ausstattung des Wahlvorstandes35
  
Siebter Abschnitt  
Wahlhandlung  
  
Eröffnung der Wahlhandlung36
Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum37
Stimmabgabe38
Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderungen39
(aufgehoben)40
Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheins41
Schluss der Wahlhandlung42
Wahl in Sonderwahlbezirken43
Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen44
Stimmabgabe in Klöstern45
Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten46
(aufgehoben)47
Briefwahl48
  
Achter Abschnitt  
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse  
  
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk49
Zählung der Wählerinnen und Wähler50
Zählung der Stimmen51
Bekanntgabe des Wahlergebnisses52
Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse53
Wahlniederschrift54
Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen55
Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses56
Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses57
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde58
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis59
Ermittlung und Feststellung des Gesamtwahlergebnisses60
Bekanntmachung des Gesamtwahlergebnisses61
Benachrichtigung der Gewählten62
  
Neunter Abschnitt  
Nachwahl, Wiederholungswahl  
  
Nachwahl63
Wiederholungswahl64
  
Zehnter Abschnitt  
Sonstige Vorschriften  
  
Datenschutzrechtliche Spezialregelungen65
Sicherung der Wahlunterlagen66
Vernichtung von Wahlunterlagen67
Inkrafttreten68
  
Anlagen  
  
(aufgehoben)Anlage 1
(zu § 13 Abs. 1)
Wahlbenachrichtigung
Anlage 2
(zu § 13 Abs. 2)
Wahlscheinantrag
Anlage 3
(zu § 14 Abs. 1)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Anlage 4
(zu § 17)
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
Anlage 5
(zu § 18)
Wahlschein
Anlage 6
(zu § 20 Abs. 3 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 bis 4)
Stimmzettel
Anlage 7
(zu § 20 Abs. 3 Nr. 2 und § 30 Abs. 6)
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
Anlage 8
(zu § 20 Abs. 3 Nr. 3 und § 30 Abs. 6)
Wahlbriefumschlag
Anlage 9
(zu § 20 Abs. 3 Nr. 4)
Merkblatt für die Briefwahl
Anlage 10
(zu § 23 Abs. 1)
Kreiswahlvorschlag/Landeswahlvorschlag
Anlage 11
(zu § 23 Abs. 5)
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahlrechts
Anlage 12
(zu § 23 Abs. 6 Nr. 1)
Zustimmungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber eines Wahlvorschlags mit der Versicherung an Eides statt zur Partei- oder Wählergruppenmitgliedschaft
Anlage 13
(zu § 23 Abs. 6 Nr. 2)
Bescheinigung der Wählbarkeit
Anlage 14
(zu § 23 Abs. 6 Nr. 3)
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber
Anlage 15
(zu § 23 Abs. 6 Nr. 3)
Versicherung an Eides statt
Anlage 16
(zu § 26 Abs. 6)
Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Landeswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Anlage 17
(zu § 34 Abs. 1)
Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters
Anlage 18
(zu § 53 Abs. 6)
Schnellmeldung über das Ergebnis der Wahl
Anlage 19
(zu § 54 Abs. 1)
Wahlniederschrift (Urnenwahl)
Anlage 20
(zu § 57 Abs. 4)
Wahlniederschrift (Briefwahl)
Anlage 21
(zu § 58 Abs. 1 und 4, § 59 Abs. 1 und 4, § 60 Abs. 1 und 4)
Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl
Anlage 22
(zu § 58 Abs. 4)
Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde
Anlage 23
(zu § 59 Abs. 4)
Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Anlage 24
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung der Landeswahlordnung

Vom 9. April 2021 (Amtsbl. I S. 1239)

Nachstehend wird der Wortlaut der Landeswahlordnung in der seit dem 5. März 2021 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 24. August 2016 (Amtsbl. I S. 742, 878),

  2. 2.

    den am 8. November 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 819),

  3. 3.

    den am 28. August 2020 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 26. August 2020 (Amtsbl. I S. 782),

  4. 4.

    den am 5. März 2021 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 8. Februar 2021 (Amtsbl. I S. 518).

Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund

  1. zu 2.

    des § 51 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2016 (Amtsbl. I S. 664), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (Amtsbl. 2019 I S. 2),

  2. zu 3.

    des § 51 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2016 (Amtsbl. I S. 664), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (Amtsbl. 2019 I S. 2),

  3. zu 4.

    des § 51 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2016 (Amtsbl. I S. 664), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 190).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LWO,SL - Landeswahlordnung/
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