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Gesetz über das Leichenwesen
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über das Leichenwesen
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: LeichenG,HB
Gliederungs-Nr.: 2127-c-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Leichenwesen

Vom 16. Mai 2017 (Brem.GBl. S. 210)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 955)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Begriff der Leiche1
Ehrfurcht vor den Toten2
Todesfeststellung3
Benachrichtigung des Arztes oder der Ärztin4
Verpflichtung zur Todesfeststellung5
Todesbescheinigung6
Überführung in die Leichenhalle7
Äußere Leichenschau8
Leichenschaubescheinigung9
Besondere Pflichten des Leichenschauarztes10
Innere Leichenschau11
Obduktion von Kindern unter 6 Jahren12
Beförderung von Leichen13
Ausgrabung von Leichen14
Überwachung15
Bestattung16
Umgang mit Leichenteilen17
Bestattungsart18
Zulässigkeit der Bestattung19
Übertragung von Aufgaben20
Ordnungswidrigkeiten21
Überleitungsvorschrift22
Einschränkung von Grundrechten23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/LeichenG,HB - Leichenwesengesetz/
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