Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/LeichenG,HB - Leichenwesengesetz/
Dokument
§ 14 LeichenG
Gesetz über das Leichenwesen
Gesetz über das Leichenwesen
Landesrecht Bremen
§ 14 LeichenG – Ausgrabung von Leichen
Die Ausgrabung von Leichen vor Ablauf der Ruhefrist ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/LeichenG,HB - Leichenwesengesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7884345,15
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7884345,15
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.