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Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbSfTG
Gliederungs-Nr.: 223-3
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)

In der Fassung vom 21. September 2004 (HmbGVBl. S. 365)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. März 2024 (HmbGVBl. S. 77)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Begriffsbestimmungen1
Schulgestaltung und Schulaufsicht2
Datenschutz3
Geltung sonstiger schulrechtlicher Vorschriften4
Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft im Rechtsverkehr5
  
Zweiter Abschnitt  
Ersatzschulen  
  
Genehmigungsvoraussetzungen6
Rücknahme, Widerruf, Erlöschen und Übergang der Genehmigung7
Anzeigepflichten8
Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen9
Dienstleistung und Ausbildung an Ersatzschulen10
  
Dritter Abschnitt  
Ergänzungsschulen  
  
Anzeigepflicht für Ergänzungsschulen11
(weggefallen)12
Untersagung des Unterrichts13
  
Vierter Abschnitt  
Staatliche Finanzhilfe  
  
Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe14
Berechnung der Finanzhilfe, Bildung der Schülerkostensätze15
Höhe der Schülerkostensätze16
Bildung der Schülerkostensätze in besonderen Fällen17
Gewährung von Finanzhilfe für private Vorschulklassen18
Berücksichtigungsfähige Schülerzahlen19
Minderung der Finanzhilfe20
Höchstgrenze der Finanzhilfe21
Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfe22
Prüfung der Verwendung23
Widerruf24
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen25
  
Fünfter Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten26
Übergangsbestimmungen27
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbSfTG,HH - Schulen in freier Trägerschaft-Gesetz/
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