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Feuerwehrgesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Feuerwehrgesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: FwG,HH
Gliederungs-Nr.: 2191-1
Normtyp: Gesetz

Feuerwehrgesetz

Vom 23. Juni 1986 (HmbGVBl. S. 137)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 182)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Organisation und Aufgaben 
  
Anwendungsbereich1
Rechtsstellung der Feuerwehren2
Aufgaben der Feuerwehren3
Einsatzleitung4
Datenschutz5
Risikovorsorge und Brandverhütungsschau6
Brandsicherheitswachen7
Brandmeldeanlagen8
  
Zweiter Abschnitt 
Freiwillige Feuerwehren 
  
Aufstellung9
Aufnahmevoraussetzungen10
Rechtsstellung11
Aus- und Fortbildung12
Aktiver Feuerwehrdienst13
Soziale Sicherung14
Erstattungsansprüche von Arbeitgebern15
Haftung für Schäden16
Beendigung des öffentlich-rechtlichen Sonderrechtsverhältnisses17
Rechtsverordnung18
  
Dritter Abschnitt 
Werkfeuerwehren 
  
Aufstellung und Anforderungen19
Anerkennung als Werkfeuerwehr20
Einsätze der Werkfeuerwehren außerhalb ihrer Betriebe21
Aufsicht und Rechtsverordnung22
  
Vierter Abschnitt 
Besondere Pflichten 
  
Anwesenheit technischer Fachkräfte23
Anzeigepflicht24
Platzverweisung25
Aufwendungsersatz25a
Kostenersatz25b
Ordnungswidrigkeiten26
  
Fünfter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift27
Rechtsverordnungen28
Einschränkung von Grundrechten29
Änderungsvorschrift30
In-Kraft-Treten31


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/FwG,HH - Feuerwehrgesetz/
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