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Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Saarländisches Naturgesetz - SNG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Saarländisches Naturgesetz - SNG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SNG
Gliederungs-Nr.: 791-14
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft
(Saarländisches Naturgesetz - SNG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1993 (Amtsbl. S. 346, 482)

Außer Kraft am 2. Juni 2006 durch Artikel 5 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) (1)

Inhaltsverzeichnis 
 §§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege1
Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege2
Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur3
Betreten der freien Landschaft4
Freier Zugang zu den Gewässern5
Bereitstellung von Grundstücken6
  
Zweiter Abschnitt 
Landschaftsplanung 
  
Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne7
Landschaftspläne8
Grünordnung9
  
Dritter Abschnitt 
Sicherung und Gestaltung der Landschaft 
  
Eingriffe in Natur und Landschaft10
Unzulässigkeit und Ausgleich von Eingriffen11
Verfahren bei Eingriffen im Allgemeinen12
Verfahren bei Eingriffen durch Behörden13
Verfahren bei Beteiligung von Behörden des Bundes14
Gewässer15
  
Vierter Abschnitt 
Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft 
  
Naturparks16
Naturschutzgebiete17
Landschaftsschutzgebiete18
Geschützte Landschaftsbestandteile19
Europäisches Netz "Natura 2000" 19a
Verträglichkeit von Projekten, Ausnahmen 19b
Verträglichkeit von Plänen 19c
Stoffliche Belastungen 19d
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften19e
Naturdenkmäler20
Einstweilige Sicherstellung21
Kennzeichnung und Schutz der Kennzeichnung und Bezeichnung22
  
Fünfter Abschnitt 
Schutz und Pflege von Pflanzen und Tieren 
  
Artenschutz23
Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere24
Schutz bestimmter Biotope25
Besondere Schutzvorschriften26
Begriffsbestimmungen, Betreiberpflichten 27
Betriebserlaubnis bei Zoos 27a
Sonstige Tiergehege27b
  
Sechster Abschnitt 
Organisation, Zuständigkeiten, Verfahren 
  
Naturschutzbehörden28
Beauftragte für Naturschutz29
Beiräte für Naturschutz30
Förmliches Verfahren vor Erlass von Rechtsverordnungen31
Mitteilungs- und Zustellungsverfahren32
Rechtsbehelfe von Verbänden33
  
Siebenter Abschnitt 
Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen, Befreiungen, besondere Verpflichtungen der Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten 
  
Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen, Befreiungen34
Duldungspflicht, Untersuchungen auf Grundstücken35
  
Achter Abschnitt 
Vorkaufsrecht, Entschädigung 
  
Vorkaufsrecht36
Entschädigung37
  
Neunter Abschnitt 
Bußgeldbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten38
Einziehungen39
  
Zehnter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Grundrechtseinschränkung40
Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften41
In-Kraft-Treten42
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. Artikel 1 § 53 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726)


/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/SNG 1993,SL - NaturschutzG/
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