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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/AGG,HB - ArbeitsgerichtsbarkeitsG/
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§ 2 AGG
Gesetz über die Arbeitsgerichtsbarkeit
Gesetz über die Arbeitsgerichtsbarkeit
Landesrecht Bremen
§ 2 AGG
(1) Das Arbeitsgericht Bremerhaven wird aufgehoben.
(2) ) Die am Tage vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes beim Arbeitsgericht Bremerhaven anhängigen Verfahren gehen auf das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven über.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/AGG,HB - ArbeitsgerichtsbarkeitsG/
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