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Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NBrandSchG
Gliederungs-Nr.: 21090
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)

Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269 - VORIS 21090 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Teil  
Aufgaben und Befugnisse, Aufsicht und Meldepflicht  
  
Brandschutz und Hilfeleistung1
Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden2
Aufgaben der Landkreise3
Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr4
Aufgaben des Landes5
Aufsicht6
Meldepflicht7
  
Zweiter Teil  
Feuerwehren  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeines  
  
Arten der Feuerwehren8
  
Zweiter Abschnitt  
Berufsfeuerwehr  
  
Aufstellung und Auflösung9
Beschäftigte in der Berufsfeuerwehr10
  
Dritter Abschnitt  
Freiwillige Feuerwehr  
  
Aufstellung und Gliederung11
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr12
Kinder- und Jugendfeuerwehren13
Hauptberufliche Wachbereitschaft14
  
Vierter Abschnitt  
Pflichtfeuerwehr  
  
Aufstellung, Verpflichtung zum Dienst und Auflösung15
  
Fünfter Abschnitt  
Werkfeuerwehr  
  
Aufstellung, Berichtspflicht16
Auswärtiger Einsatz17
Übertragung gemeindlicher Aufgaben auf Werkfeuerwehren18
  
Sechster Abschnitt  
Kreisfeuerwehr  
  
Aufgabe und Gliederung19
  
Siebter Abschnitt  
Führungskräfte  
  
Ehrenamtliche Führungskräfte in der Freiwilligen Feuerwehr20
Ehrenamtliche Führungskräfte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr21
Ehrenamtliche Führungskräfte des Landes22
  
Achter Abschnitt  
Einsatzleitung  
  
Leitung von Einsätzen23
Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters24
Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes24a
  
Dritter Teil  
Vorbeugender Brandschutz  
  
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung25
Brandsicherheitswache26
Brandverhütungsschau27
  
Vierter Teil  
Kosten, Entgeltfortzahlung, Schadensersatz und Entschädigung  
  
Kostentragung und Verteilung des Aufkommens der Feuerschutzsteuer28
Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen29
Kostenersatz bei Nachbarschaftshilfe und übergemeindlichen Einsätzen30
Kosten bei Schiffsbrandbekämpfung und Einsätzen in den ursprünglich gemeindefreien Gebieten31
Entgeltfortzahlung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr32
Leistungen bei Gesundheitsschäden32a
Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr33
Schadensersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr34
Schadensersatz und Entschädigungen für Dritte35
  
Fünfter Teil  
Datenverarbeitung  
  
Allgemeines35a
Verarbeitung personenbezogener Daten aus einsatzbedingter Kommunikation35b
Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern der Feuerwehren sowie Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern35c
  
Sechster Teil  
Schlussvorschriften  
  
Verordnungsermächtigung36
Ordnungswidrigkeiten37
Anwendung anderer Vorschriften38
Einschränkung von Grundrechten39
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NBrandSchG,NI - Niedersächsisches Brandschutzgesetz/
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