Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremBZG,HB - Bremisches Bildungszeitgesetz/
Dokument
§ 11 BremBZG
Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
Landesrecht Bremen
§ 11 BremBZG – Unabdingbarkeit
Von den vorstehenden Bestimmungen darf nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremBZG,HB - Bremisches Bildungszeitgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145651,12
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145651,12
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.