Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 1 LMinG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Normgeber: Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung: LMinG,NI
Gliederungs-Nr.: 11120010000000
Normtyp: Gesetz

§ 1 LMinG

Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Lande.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/LMinG,NI - Ministergesetz/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.