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- Art. 5 BayJG, Pachtpreisregelung und Entschädigung bei Angliederung von Flächen anzeigen
- Art. 24 BayJG, Wildpark anzeigen
- Art. 26 BayJG, Mittel und Gegenstand der Förderung anzeigen
- Art. 54 BayJG (weggefallen) anzeigen
- Art. 64 BayJG, In-Kraft-Treten; Aufhebung von Vorschriften anzeigen
- BayJG,BY - Bayerisches Jagdgesetz anzeigen
- Art. 1 BayJG, Gesetzeszweck anzeigen
- Art. 2 BayJG, Staatliche Aufsicht und Förderung anzeigen
- Art. 3 BayJG, Feststellung der Jagdreviere anzeigen
- Art. 4 BayJG, Gestaltung der Jagdreviere anzeigen
- Art. 5 BayJG, Pachtpreisregelung und Entschädigung bei Angliederung von Flächen anzeigen
- Art. 7 BayJG, Verantwortlicher Revierinhaber anzeigen
- Art. 8 BayJG, Eigenjagdreviere anzeigen
- Art. 9 BayJG, Staatsjagdreviere anzeigen
- Art. 10 BayJG, Gemeinschaftsjagdreviere anzeigen
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