Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
Dokument
Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
Art. 26 SNHG – Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen Stadt und Hafen"
Das Gesetz über das "Sondervermögen Stadt und Hafen" vom 27. August 1997 (HmbGVBl. S. 415), zuletzt geändert am 20. November 2007 (HmbGVBl. S. 401), wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
1.1
In Absatz 1 werden die Wörter "nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung" durch die Wörter "rechtlich unselbständiges Sondervermögen" ersetzt.
1.2
Absatz 6 wird aufgehoben.
2.
§ 2 erhält folgende Fassung:
"§ 2 Zweck |
Das Sondervermögen dient dem Zweck, das Projekt der städtebaulichen Umgestaltung des Gebietes "Innenstädtischer Hafenrand" zu finanzieren."
3.
§ 5 wird aufgehoben.
4.
§ 6 wird § 5 und sein Absatz 1 wie folgt geändert:
4.1
In Satz 1 wird die Textstelle "die Einnahmen nach § 1 Absatz 3" durch die Wörter "seine Erträge" ersetzt.
4.2
In Satz 2 wird die Textstelle "nach § 2" gestrichen.
5.
§§ 7 und 8 werden aufgehoben.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SNHG,HH - SNH-Gesetz/
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5900533,27
Keine Zitierungen vorhanden.