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Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
Art. 30 SNHG – Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
Das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes vom 20. Juli 1994 (HmbGVBl. S. 213), geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 380), wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
1.1
Absatz 1 wird einziger Absatz.
1.2
Absatz 2 wird aufgehoben.
2.
In § 7 Absatz 1 wird die Textstelle "über Wasser- und Bodenverbände" gestrichen.
3.
In § 9 Absatz 1 Satz 3 wird die Textstelle "§ 108 LHO" durch die Textstelle "§ 102 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
4.
§ 11 wird aufgehoben.
5.
Im Ersten Abschnitt wird hinter § 13 folgender § 14 eingefügt:
"§ 14 Überwachung durch den Rechnungshof |
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung gemäß § 104 LHO."
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SNHG,HH - SNH-Gesetz/
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5900533,31
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