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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
- §§ 4 - 32, Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung
- §§ 4 - 14d, Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglic...
Aktueller Ordner
- § 4 UVPG, Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 UVPG, Feststellung der UVP-Pflicht
- § 6 UVPG, Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- § 7 UVPG, Vorprüfung bei Neuvorhaben
- § 8 UVPG, UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- § 9 UVPG, UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10 UVPG, UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11 UVPG, UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahr...
- § 12 UVPG, UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben ...
- § 13 UVPG, Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 14 UVPG, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- § 14a UVPG, Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
- § 14b UVPG, Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- § 14c UVPG, Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
- § 14d UVPG, Bau von Radwegen an Bundesstraßen