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Treffer 21 - 29 von 4004
  • § 11 AbgG, Altersentschädigung

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.06.2022

    Zweiter Abschnitt – Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz

  • § 12 AbgG, Gesundheitsschäden

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.09.1996

    Zweiter Abschnitt – Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz

  • § 13 AbgG, Abfindung

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.06.2022

    Zweiter Abschnitt – Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz

  • § 14 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 28.07.2007

    Zweiter Abschnitt – Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz

  • § 15 AbgG, Hinterbliebenenversorgung

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 28.07.2007

    Zweiter Abschnitt – Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz

  • § 16 AbgG, Anrechnung mehrerer Einkünfte aus öffentlichen Kassen

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.09.1996

    Dritter Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp ...

  • § 17 AbgG, Anrechnung mehrerer Versorgungsansprüche

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.09.1996

    Dritter Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp ...

  • § 18 AbgG, Beamtinnen und Beamte mit einem mit dem Mandat nicht vereinbaren Amt,...

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.06.2022

    Vierter Abschnitt – Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Bürgerschaft Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz

  • § 19 AbgG, Richterinnen und Richter

    Normgeber: Hamburg,  Gilt ab: 01.09.1996

    Vierter Abschnitt – Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Bürgerschaft Titel: Hamburgisches Abgeordnetengesetz Normgeber: Hamburg Redaktionelle Abkürzung: AbgG,HH Gliederungs-Nr.: 1101-1 Normtyp: Gesetz