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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: AbgG
Gliederungs-Nr.: 1101
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags
(Abgeordnetengesetz - AbgG)

Vom 12. September 1978 (GBl. S. 473)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag  
  
 1
  
Zweiter Teil  
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf  
  
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Unabhängigkeit der Abgeordneten, Offenlegungsregeln4a
  
Dritter Teil  
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung  
  
1. Abschnitt  
Leistungen an Abgeordnete  
  
Entschädigung5
Aufwandsentschädigung6
Reisekostenentschädigung6a
Fahrtkosten6b
Übernachtungskosten6c
Kürzung der Kostenpauschale7
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen8
Dienstreisen9
  
2. Abschnitt  
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag  
  
Übergangsgeld10
Altersvorsorge, Versorgungswerk11
(weggefallen)12
(weggefallen)13
Gesundheitsschäden und Tod14
(weggefallen)15
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
  
3. Abschnitt  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen  
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen19
Unterstützungen20
  
4. Abschnitt  
Anrechnungen beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen  
  
 21
  
5. Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften22
Verzicht, Übertragbarkeit23
Nichtanrechenbarkeit24
Verwendung im öffentlichen Dienst25
  
Vierter Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag  
  
Unvereinbarkeit von Arm und Mandat26
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis27
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats28
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst29
Entlassung30
Beförderungsverbot31
Beamte auf Zeit32
Professoren32a
Angestellte, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes33
Freistellung34
(weggefallen)35
(weggefallen)36
Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes37
  
Fünfter Teil  
Übergangsregelung, In-Kraft-Treten  
  
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes38
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes39
Versorgungsabfindung40
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge41
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld42
Unterstützung für ehemalige Abgeordnete43
Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten44
Änderung des Landesbeamtengesetzes45
Übergangsregelung für Versorgungsansprüche und -anwartschaften, die vor dem 1. Juni 1992 entstanden sind45a
Aussetzung der Anpassung der Entschädigung45b
In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts46


/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/AbgG,BW - Abgeordnetengesetz/
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