Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbRiG,HH - Hamburgisches Richtergesetz/§§ 14 - 27a, Zweiter Abschnitt - Richterwahl/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Hamburg
- HmbRiG,HH - Hamburgisches Richtergesetz
- §§ 14 - 27a, Zweiter Abschnitt - Richterwahl
Aktueller Ordner
- § 14 HmbRiG, Amtszeit des Richterwahlausschusses
- § 15 HmbRiG, Senatoren und Staatsräte
- § 16 HmbRiG, Bürgerliche Mitglieder
- § 17 HmbRiG, Richterliche Mitglieder
- § 18 HmbRiG, Weitere Mitglieder
- § 19 HmbRiG, Stellvertreter
- § 20 HmbRiG, Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 21 HmbRiG, Berufung von Nachfolgern
- § 22 HmbRiG, Ruhen der Mitgliedschaft
- § 23 HmbRiG, Ausschluss von der Mitwirkung
- § 24 HmbRiG, Eintritt der Stellvertreter
- § 25 HmbRiG, Vorsitz, Aufgaben des Vorsitzenden, Vorschlagsrecht und Einsichtnahme in Personalakten
- § 26 HmbRiG, Teilnahme an den Sitzungen, Beschlussfassung
- § 26a HmbRiG, Vereinfachte Beschlussfassungen
- § 27 HmbRiG, Niederschrift
- § 27a HmbRiG, Stellenausschreibungen