Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/LEG,HH - EisenbahnG/§§ 2 - 32, Erster Abschnitt - Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs/
Dokument
§ 3 LEG
Landeseisenbahngesetz (LEG)
Landeseisenbahngesetz (LEG)
Landesrecht Hamburg
Erster Abschnitt – Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 3 LEG – Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts
Das Eisenbahnunternehmungsrecht umfasst:
- 1.das Recht zum Bau und Betrieb der Eisenbahn und
- 2.das Recht, Hilfseinrichtungen sowie nach Maßgabe des geltenden Rechts Nebenbetriebe zu errichten und zu betreiben, die den Bedürfnissen von Betrieb oder Verkehr der Eisenbahn zu dienen bestimmt sind.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/LEG,HH - EisenbahnG/§§ 2 - 32, Erster Abschnitt - Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170518,4
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170518,4
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.