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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/VKO,HH - Vollstreckungskostenordnung/
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§ 20 VKO
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Landesrecht Hamburg
§ 20 VKO – In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1961 in Kraft.
(2) Für Vollstreckungsmaßnahmen, die zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung eingeleitet, aber noch nicht beendet sind, gilt das bisherige Recht, soweit die Pflicht zur Zahlung der Kosten vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung entstanden ist.
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