Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SenatsG,HH - Senatsgesetz/
Dokument
§ 3 SenatsG
Senatsgesetz
Senatsgesetz
Landesrecht Hamburg
§ 3 SenatsG – Berufung und Entlassung der Senatorinnen und Senatoren
Die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister beruft und entlässt die Stellvertreterin (Zweite Bürgermeisterin) oder den Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und die übrigen Senatorinnen und Senatoren.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SenatsG,HH - Senatsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170628,4
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170628,4
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.