Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SenatsG,HH - Senatsgesetz/
Dokument
§ 4 SenatsG
Senatsgesetz
Senatsgesetz
Landesrecht Hamburg
§ 4 SenatsG – Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren
Die Bürgerschaft entscheidet über die von der Ersten Bürgermeisterin oder vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren ohne Aussprache in geheimer Abstimmung.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SenatsG,HH - Senatsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170628,5
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170628,5
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.