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§ 1 LHG 2009/2010
Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 (LHG 2009/2010)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 (LHG 2009/2010)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LHG 2009/2010
Referenz: 63-37

§ 1 LHG 2009/2010

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 20.294.475.300 EUR festgestellt.

(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 21.504.815.100 EUR festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/LHG 2009/2010,RP - Landeshaushaltsgesetz 2009/2010/