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AbgG - Abgeordnetengesetz
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2024
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG Gliederungs-Nr.: 1101-8 Normtyp: Gesetz Gesetz über ...
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§ 1 AbgG, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Normgeber: Bund, Gilt ab: 25.06.1996
Abschnitt 1 – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche ...
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§ 2 AbgG, Schutz der freien Mandatsausübung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 21.03.2008
Abschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG
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§ 3 AbgG, Wahlvorbereitungsurlaub
Normgeber: Bund, Gilt ab: 21.02.1996
Abschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG
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§ 4 AbgG, Berufs- und Betriebszeiten
Normgeber: Bund, Gilt ab: 26.07.2000
Abschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG
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§ 5 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 21.03.2008
Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 6 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
Normgeber: Bund, Gilt ab: 21.02.1996
Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 7 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Normgeber: Bund, Gilt ab: 12.02.2009
Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 8 AbgG, Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Di...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 21.02.1996
Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 9 AbgG, Hochschullehrer
Normgeber: Bund, Gilt ab: 31.12.2004
Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...