Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/IFG,BE - Berliner Informationsfreiheitsgesetz/§§ 5 - 12, Abschnitt 2 - Einschränkungen des Informationsrechts/
Dokument
§ 8 IFG
Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Landesrecht Berlin
Abschnitt 2 – Einschränkungen des Informationsrechts
§ 8 IFG – Angaben über Gesundheitsgefährdungen
Der Offenbarung von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Akteneinsicht oder Aktenauskunft stehen schutzwürdige Belange der Betroffenen nach § 6 Abs. 1 und § 7 in der Regel nicht entgegen, soweit diese Angaben im Zusammenhang mit Angaben über Gesundheitsgefährdungen sowie im Zusammenhang mit den von den Betroffenen dagegen eingesetzten Schutzvorkehrungen stehen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/IFG,BE - Berliner Informationsfreiheitsgesetz/§§ 5 - 12, Abschnitt 2 - Einschränkungen des Informationsrechts/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145292,9
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145292,9
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.