Schnelle Seitennavigation

zu Suchergebnis
zu Sucheinschränkungen
zu Suchergebnis-Funktionen
zu Trefferseitennavigation
zu Verlauf der Suchen
zu Seitennavigation

Suchergebnis Funktionen

Weitere Optionen

zu Seitennavigation

Suchergebnis

Sie haben eine Suche ohne Suchbegriff gestartet. Die Ergebnisseite bietet Ihnen daher sämtliche Dokumente im Produkt an. Diese Ergebnisliste können Sie über die Eingabe eines Suchbegriffes oder die Nutzung von Sucheinschränkungen modifizieren.

Treffer 151 - 159 von 150690
  • § 4 AbgG, Berufs- und Betriebszeiten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 26.07.2000

    Abschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 5 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst...

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 21.03.2008

    Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 6 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 21.02.1996

    Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 7 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 12.02.2009

    Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 8 AbgG, Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Di...

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 21.02.1996

    Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 9 AbgG, Hochschullehrer

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 31.12.2004

    Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 10 AbgG, Wahlbeamte auf Zeit

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 21.02.1996

    Abschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 11 AbgG, Abgeordnetenentschädigung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 06.06.2020

    Abschnitt 4 – Leistungen an Mitglieder des Bundestages Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 12 AbgG, Amtsausstattung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 19.10.2021

    Abschnitt 4 – Leistungen an Mitglieder des Bundestages Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG