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Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AAÜG
Gliederungs-Nr.: 826-30-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
(Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)

Vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2072)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
  
Geltungsbereich1
Grundsätze der Überführung2
Versicherter Personenkreis3
Überführung in die Rentenversicherung4
Pflichtbeitragszeiten5
  
Zweiter Abschnitt  
  
Art der Überführung in die Rentenversicherung6
Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts7
Verfahren zur Mitteilung der Überführungsdaten8
Auszahlung von Versorgungsleistungen9
  
Dritter Abschnitt  
  
Vorläufige Begrenzung von Zahlbeträgen10
Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung11
(weggefallen)12
Einstellung von Leistungen13
Übergangsregelungen14
Weitergeltung von Bescheiden14a
Überprüfung von bestandskräftigen Bescheiden14b
Erstattung von Aufwendungen15
Verordnungsermächtigung16
Sozialgerichtsverfahren17
Bußgeldvorschriften18
  
Anlagen  
  
ZusatzversorgungssystemeAnlage 1
SonderversorgungssystemeAnlage 2
Jahreshöchstverdienst nach § 6 Abs. 1Anlage 3
(weggefallen)Anlage 4
Mindestgrenze nach § 6 Abs. 2Anlage 5
Jahreshöchstverdienst nach § 7Anlage 6
(weggefallen)Anlage 7
(weggefallen)Anlage 8
(1) Red. Anm.:

Artikel 3 des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AAÜG - Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz/
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