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Treffer 161 - 169 von 150363
  • § 14 AbgG, Kürzung der Kostenpauschale

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 16.07.2014

    Abschnitt 4 – Leistungen an Mitglieder des Bundestages Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 15 AbgG, Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2002

    Abschnitt 4 – Leistungen an Mitglieder des Bundestages Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 16 AbgG, Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2008

    Abschnitt 4 – Leistungen an Mitglieder des Bundestages Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 17 AbgG, Dienstreisen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 26.07.2000

    Abschnitt 4 – Leistungen an Mitglieder des Bundestages Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 18 AbgG, Übergangsgeld

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 16.07.2014

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 19 AbgG, Anspruch auf Altersentschädigung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 24.10.2017

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 20 AbgG, Höhe der Altersentschädigung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 24.10.2017

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 21 AbgG, Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 25.06.1996

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 22 AbgG, Gesundheitsschäden

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 29.10.2008

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...