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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BezVWG,HH - Bezirksversammlungswahlgesetz/§§ 6 - 12, Abschnitt 2 - Wahlrecht und Wählbarkeit/
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§ 7 BezVWG
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Landesrecht Hamburg
Abschnitt 2 – Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 7 BezVWG – Ausschluss vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BezVWG,HH - Bezirksversammlungswahlgesetz/§§ 6 - 12, Abschnitt 2 - Wahlrecht und Wählbarkeit/
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